Naturheilkunde
Erstaufnahme für Selbstzahler
140 €
Die Erstaufnahme umfasst die Anamnese, eine eingehende körperliche Untersuchung und eine Probebehandlung. Für gesetzlich Versicherte werden diese Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Privatversicherte Patientinnen und Patienten erhalten das Honorar des Heilpraktikers in der Regel zu den mit der Versicherung vereinbarten Konditionen zurück. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, nach welchem Satz Heilpraktikerkosten erstattet werden. Die Rechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker von 1985 (GebüH '85).
Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen das Honorar zum vereinbarten Satz.